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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel- und Tagungshausaufnahmevertrag





1. Geltungsbereich

1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie für alle den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels Tagungshaus.

1.2.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung, Ankündigung

2.1.

Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Sie wird aber am Anfang eines Jahres schriftliche Bestätigungen für Gruppenreisen versenden.

2.2.
Vertragspartner sind das Hotel Tagungshaus, der Veranstalter oder der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel Tagungshaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus den Tagungshausaufnahme- und Beherbergungsvertrag.

2.3.
Das Hotel Tagungshaus haftet für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.4.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

2.5.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels Tagungshauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1.

Das Hotel Tagungshaus ist verpflichtet, die vom Veranstalter oder Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2.
Der Veranstalter oder Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels Tagungshaus Tiergarten zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3.
Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen, werden die Preise automatisch angeglichen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel Tagungshaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.

3.4.
Die Preise können vom Hotel Tagungshaus Tiergarten ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Tagungshaus dem zustimmt.

3.5.
Rechnungen des Hotels Tagungshaus Tiergarten ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Tagungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Tagungshaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder der europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Mahnkostenstaffel ist der Zahlungserinnerung/1.Mahnung beigefügt. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Tagungshaus der eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6.
Das Tagungshaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden und sind termingerecht zu überweisen.

3.7.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber dem Hotel Tagungshaus Tiergarten aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

4.1.

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Tagungshaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihr zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.2.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hotel Tagungshaus Tiergarten auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Tagungshaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Tagungshauses oder ohne von ihm nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

4.3.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel Tagungsstätten-Betriebsges.mbH. die Einnahme aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4.
Dem Hotel Tagungshaus Tiergarten steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Tagungshaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

5. Rücktritt des Tagungshauses

5.1.

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Tagungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Tagungshaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Tagungshaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3.
Ferner ist das Tagungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z.B. wenn - höhere Gewalt oder andere vom Tagungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (Person des Kunden, Zweck der Anmietung usw.) gebucht wurden, - das Hotel Tagungshaus begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Tagungshausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels Tagungshaus in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich des Tagungshauses zuzurechnen ist, - ein Verstoß gegen Pkt. 1.2. (Geltungsbereich) vorliegt.

5.4.
Das Hotel Tagungshaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5.5.
Bei berechtigtem Rücktritt des Tagungshauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1.

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

6.2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Tagungshaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Tagungshaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 30% des Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 70%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel Tagungshaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung des Tagungshauses

7.1.

Das Hotel Tagungshaus Tiergarten haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Tagungshauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Tagungshaus Tiergarten auftreten, so wird das Hotel Tagungshaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2.
Für eingebrachte Sachen haftet das Tagungshaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens mit EUR 1.000,00, sowie für Geld und Vermögensgegenstände bis zu EUR 300,00. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 10.000,00 im Hotelsafe der Tagungsstätten-Betriebsgesellschaft mbH aufbewahrt werden. Das Hotel Tagungshaus empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Tagungshaus Anzeige macht (§703 BGB).

7.3.
Für die unbeschränkte Haftung des Tagungshauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.4.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Vermieters besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Tagungshaus nicht, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dasselbe gilt für Erfüllungsgehilfen des Tagungshauses. Das Tagungshaus haftet nur für unmittelbare Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen. Der Schaden muss spätestens zum Zeitpunkt des Verlassens des Tagungshausgrundstücks gegenüber der Tagungsstätten Betriebsgesellschaft mbH. angezeigt werden.

7.5.
Fundsachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer einmonatigen Aufbewahrungspflicht unter Berechnung einer angemessenen Gebühr der Reiseleitung übersandt. Schadensersatzansprüche – außer wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

8.1.

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Tagungshausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Tagungshauses.

8.3.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

8.4.
Es gilt deutsches Recht.

8.5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Berlin im März 2011